Dekret des Südens

  • Dekret des Südlichen Siegels
    Dekret des Goldenen Reichs


    §1. Ehre die Elemente in Gedanken, Worten und Taten!

    §2. Archon und Nyame sind als Vertreter der Elemente zu respektieren und zu achten. Deren Wort ist Gesetz!

    §3. Schließe in keinster Weise einen Pakt mit den Verfemten!

    §4. Dem Kampf gegen die Verfemten ist unter allen Umständen und vor allen anderen Streitigkeiten und Diskussionen Vorrang zu gewähren!

    §5. Töte keine Siedler und keine Angehörige der Elementarvölker!

    §6. Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung, Brandstiftung, Verrat und Diebstahl gelten als Kapitalverbrechen und werden schärfstens geahndet.

    §7. Es ist den Siedlern gestattet, in dem von Archon und Nyame zugesprochenen Land (Provinzen) durch die obersten Vertreter der Provinzen (Provinzkönige) eigene Gesetze einzuführen, welche ausschließlich für die entsprechende Provinz gelten; diese Gesetze dürfen keinesfalls gegen das Dekret des Goldenen Reiches verstoßen und beinhalten automatisch die reichsverbindlichen Gesetze.

    §8. Den Elementen und dem Land und somit Archon und Nyame ist durch die höchste Respektsbekundung / Ehrbezeugung die Treue und die Anerkennung des Dekrets zu schwören. Gleichzeitig schwören Archon und Nyame Ihren Völkern ebenso die Treue, um mit der Kraft, die ihnen durch die Elemente gegeben ist, über sie zu wachen und zu herrschen.

    §9. Verstöße gegen das Dekret des Goldenen Reiches werden von Archon und Nyame und deren Vertretern drastisch geahndet.

    §10. Sämtliche Klingen des Goldenen Reiches zeigen stets in dieselbe Richtung!

    §11. Jede Siedlerin und jeder Siedler des Südens unterliegt dem strikten Minimierungsgebot für jegliche Anwendung von Magie.



    Reichsverbindliche Gesetze des Südens

    § R1 Es ist untersagt, einer Person, welche einem nicht per Gesetz oder im Dienst unterstellt ist, einen Befehl zu erteilen.


    Anmerkung 1:

    Herkunft, Abstammung sowie außerhalb des Goldenen Reiches verliehene Titel stellen keine Ansprüche auf Befehlsgewalt dar.


    Anmerkung 2:

    Auch unbewusst ausgesprochene Befehle sind von diesem Gesetz betroffen, deswegen sei insbesondere darauf zu achten, keine sogenannten Dienerbefehle gegen Elementarvölker auszusprechen. Befindet man sich gerade nicht in einer dienstlichen Situation, die das Aussprechen von Befehlen erlaubt, so sei darauf zu achten, seine Aussagen nicht als Befehl zu formulieren.


    Ein einfacher Vorschlag, um Aufforderungen und Wünsche zu äußern, ohne aus Versehen einen Befehl auszusprechen, ist das Erfragen der Zustimmung. Konkret sollten Imperative, i. e. Befehlsformen von Tätigkeitswörtern, vermieden werden.


    Beispiele: Anstelle der Aufforderung »Lass uns Tätigkeit X tun« sei »Möchtet ihr mit uns X tun« zu benutzen, selbiges gilt für »Helft uns, Tätigkeit X zu tun«, welches durch »Möchtet ihr uns helfen, Tätigkeit X zu tun« ersetzt werden sollte.


    Anmerkung 3:

    Das Strafmaß soll von drei Variablen abhängig sein: 1) Absicht, 2) Wiederholung, 3) Folgen des fälschlich ausgesprochenen Befehls.


    Ab der dritten Wiederholung (2) und bei Zuschadenkommen der betroffenen Person (Verletzung, Tod) (3) unterliegt der Angeklagte und die betroffene Person oder Personengruppe der Gerichtsbarkeit von Archon, Nyame sowie dem obersten Richter, i. e. dem Sayean‘To.



    § R2 Missbrauchsfälle und Verstöße gegen §11. werden dem Sanyean’To als obersten Richter gemeldet. Die Anklage wird ebenfalls durch den Sanyean’To erhoben.


    Anmerkung 1:

    Anklage erfolgt durch den Sanyean’To erfolgt erst nach obligatorischer Beratung mit der Ar’Dhar.


    Anmerkung 2:

    Handlungsempfehlung für Magiewirkende

    1.      Kann die Anwendung von Magie durch eine mundane Tätigkeit in ausreichender Zeit ersetzt werden?

    2.      Geht es um eine Gefahr für Leib und Leben und/oder dient es dem Schutz bedeutender Sachwerte?

    3.      Dient es dem Zwecke der Ausbildung unter Beachtung der Punkte 1 und 2?

    4.      Kann die Anwendung sinnvoll gebündelt werden?

    5.      Kann die Kraft (Kraftkugeln, Artefakte, Energie) in das Land zurückgegeben werden?


    Anmerkung zu §11.:

    Der private Besitz von Kraftkugeln und Artefakten wird eingeschränkt. Beurteilung und eventuelle Rückführung der Kraft in das Land erfolgt durch einen Rat, bestehend aus der Ar’Dhar, einer oder einem Edalphi sowie ein Gelehrter oder eine Gelehrte.

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